F l u g p l a t z o r d n u n g

  1. Die Benützung des Flugplatzes ist den Mitgliedern des MFC-Eisenstraße vorbehalten.
    Gastflieger dürfen am Flugbetrieb nur nach Einladung des MFC-Eisenstraße und unter Anwesenheit zumindest eines Mitgliedes des MFC-Eisenstraße teilnehmen.

  2. Jeder Benützer des Modellflugplatzes Gseng, sowohl Mitglieder des MFC-Eisenstraße als auch Gastflieger, muss Mitglied eines nationalen Aero-Clubs mit gültiger Haftpflichtversicherung sein.

  3. Jedes Flugmodell mit Antrieb darf erst nach erfolgter Überprüfung und Kennzeichnung ( Aufkleber FAI mit Lärmschutznummer) durch die Lärmschutzkommission betrieben werden. (Siehe Lärmschutzbestimmungen)

  4. Für die Pflege des Modellfluggeländes und für die Durchführung der für den Flugbetrieb erforderlichen Maßnahmen ist der MFC-Eisenstraße zuständig.

  5. Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf einen sicheren Flugbetrieb zu achten. Platzüberflüge und Landungen sind anzukündigen.

  6. Für Hangsegler darf der Zufahrtsweg zum Fluggelände für Starts, bis auf Widerruf durch unseren Verpächter verwendet werden, wenn sich dadurch keinerlei Gefährdung anderer Personen oder Gegenstände ergibt. Das Betreten umliegender Wiesen ist verboten. Landungen sind nur am Vereinsflugplatz erlaubt.

  7. Vor dem Einschalten des Senders ist zu überprüfen, ob die verwendete Frequenz nicht bereits belegt ist. Die entsprechende Frequenzkarte ist von der Frequenztafel abzunehmen und am Sender sichtbar anzubringen. Nach Beendigung des Flugbetriebes ist diese wieder zu retournieren.

  8. Erlaubt sind nur für den Modellflug in Österreich zugelassene Frequenzen des 35 und 40 MHz Bandes.

  9. Das Überfliegen des Gehöftes Gseng ist strengstens verboten! Bei einem Verstoß muss von anwesenden Vereinskollegen darauf hingewiesen werden!

  10. Die Zufahrt zum Modellflugplatz mit dem KFZ ist verboten.
    Die Fahrzeuge sind am Parkplatz vor dem Clubraum so abzustellen, dass sie keine Behinderung für den Verpächter darstellen.

  11. Die Wiesen im Umkreis des Flugplatzes dürfen nicht betreten werden! Bei wiederholten Verstößen muss der Pilot mit Konsequenzen, die der Vereinsvorstand beschließt, rechnen.

  12. Flugzeiten:

    Für alle Motorflugmodelle (Elektrosegler, Verbrenner- und Elektromotormodelle) gelten folgende Flugzeiten:

    Vormittags von 08:30 bis 11:30 und
    Nachmittags jeweils von 13:30 bis

    Jänner............ .- 16:30 Uhr
    Mai ....- 20:00 Uhr
    01.-10. Sep. ..- 19:00 Uhr
    Februar ...........- 17:00 Uhr
    Juni ....- 20:30 Uhr
    11.-20. Sep. ..- 18:30 Uhr
    März ...............- 18:00 Uhr
    Juli...... - 20:30 Uhr 
    21.-30. Sep .. - 18:00 Uhr
    01.-10. Apr. .. .- 18:30 Uhr
    Aug. . .- 20:00 Uhr
    Oktober .........- 17:30 Uhr
    11.-20. Apr. ... - 19:00 Uhr
    November.......- 16:00 Uhr
    21.-30. Apr. ... - 19:30 Uhr
    Dezember........- 15:30 Uhr
  13. Das Überfliegen von Personen, Zuschauerraum und Abstellflächen ist strengstens verboten.

  14. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet Modell und Anzahl der Flüge ins Flugbuch einzutragen.

  15. Für jedes Mitglied gilt: Der alleinige Betrieb von Flugmodellen ist nur nach positiver Abnahme der Leistungsprüfungen (A und B Prüfung entsprechend der MSO) durch unsere vereinseigene Sportzeugen, unter Einhaltung der Vereinsrichtlinien und insbesondere der Flugplatzordnung, gestattet.

  16. Der MFC-Eisenstrasse übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

  17. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, andere Piloten auf Verstöße gegen die Flugplatzordnung aufmerksam zu machen und im Wiederholungsfall den Vereinsvorstand zu informieren. Bei Nichteinhaltung kann vom Vereinsvorstand ein Flugverbot verhängt werden.
  18. Eltern haften für Ihre Kinder!


Lärmschutzbestimmungen

  1. Der Lärmschutzkommission gehören 3 Mitglieder des MFC-Eisenstraße an. (siehe Zuständigkeiten)

  2. Bei verbrennungsmotorbetriebenen Propellermodellflugzeugen beträgt der Messabstand generell 7 Meter, gemessen wird von vorne und hinten, mit und gegen den Wind, linke und rechte Seite, die leisesten 2 Werte werden gestrichen, der Mittelwert der verbleibenden 4 Messpunkte wird zur Wertung herangezogen.

  3. Im Lärmschutzdiagramm ist ersichtlich bei welchem Hubraum die jeweils maximale Drehzahl und maximaler DB Wert erlaubt ist.

  4. Für Motore über 70 ccm müssen 3- oder 4 Blattluftschrauben verwendet werden, 2 Blattluftschrauben sind ab diesem Hubraum nicht mehr gestattet.

  5. Für korrekte Lärmmessungen sind mindestens 2 Personen der Lärmschutzkommission erforderlich.

  6. Stichproben seitens der Lärmschutzkommission sind jederzeit möglich und zu akzeptieren.

  7. Den Anweisungen der Lärmschutzkommission ist Folge zu leisten.

  8. Auch Elektromodelle können zu laut sein!

  9. Lärmschutzbestimmung für elektromotorbetriebene Propellermodellflugzeuge wird bei Bedarf noch ausgearbeitet. Stichproben siehe Punkt 6.

  10. Verbrennungsmotore müssen mit einem wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sein! (Auch Viertaktmotore)