Flugplatzordnung

 

  1. Die Benützung des Flugplatzes ist den Mitgliedern des MFC-Eisenstrasse vorbehalten.

 

  1. Gastflieger dürfen am Flugbetrieb nur nach Einladung des MFC-Eisenstrasse und unter Anwesenheit zumindest eines Mitgliedes des MFC-Eisenstrasse teilnehmen.
  2. Mitglieder des MFC Eisenstrasse müssen beim Österreichischen Aeroclub versichert sein.
  • Gastflieger müssen eine gültige Modellflughaftpflichtversicherung vorweisen.

 

  1. Für die Pflege des Modellfluggeländes und für die Durchführung der für den Flugbetrieb erforderlichen Maßnahmen ist der MFC-Eisenstrasse zuständig.
  2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf einen sicheren Flugbetrieb zu achten. Platzüberflüge und Landungen sind anzukündigen.

 

  1. Für Hangsegler darf der Zufahrtsweg zum Fluggelände für Starts, bis auf Widerruf  durch unseren Verpächter verwendet werden, wenn sich dadurch keinerlei Gefährdung anderer Personen oder Gegenstände ergibt.
    Das Betreten umliegender Wiesen ist verboten. Landungen sind nur am Vereinsflugplatz erlaubt.

 

  1. Vor dem Einschalten des Senders ist zu überprüfen, ob die verwendete Frequenz nicht bereits belegt ist.
    Die entsprechende Frequenzkarte ist von der Frequenztafel abzunehmen und am Sender sichtbar anzubringen.
    Nach Beendigung des Flugbetriebes ist diese wieder zu retournieren. (betrifft nicht das 2,4 GHz Band)

 

  1. Erlaubt sind nur für den Modellflug in Österreich zugelassene Frequenzen.

 

  1. Das Überfliegen des Gehöftes Gseng ist strengstens verboten! Bei einem Verstoß muss von anwesenden Vereinskollegen darauf hingewiesen werden!
  2. Die Zufahrt zum Modellflugplatz mit dem KFZ ist verboten
    Die Fahrzeuge sind am Parkplatz vor dem Clubraum so abzustellen, dass sie keine Behinderung für den Verpächter darstellen.
  3. Die Wiesen im Umkreis des Flugplatzes dürfen nicht betreten werden.  Bei wiederholten Verstößen muss der Pilot mit Konsequenzen, die der Vereinsvorstand beschließt, rechnen.

 

  1. Flugzeiten:

Es gelten folgende Flugzeiten:

Vormittags von 08:30 bis 12:00 und

Nachmittags jeweils von  13:00 bis

 

Jänner          ......-16:30 Uhr                  Mai -20:00 Uhr    ...01.-10. Sep. -19:00 Uhr 

Februar     ..... .. -17:00 Uhr                  Juni -20:30 Uhr    ...11.-20. Sep. -18:30 Uhr    

März          ........-18:00 Uhr                  Juli  -20:30 Uhr    ...21.-30. Sep. -18:00 Uhr   

     01.-10. Apr.     ..-18:30 Uhr                 .Aug -20:00 Uhr      . Oktober      -17:30 Uhr    

11.–20. Apr.      -19:00 Uhr                                                   November  -16:00 Uhr

21.-30. Apr.      -19:30 Uhr                                                   Dezember   -15:30 Uhr

 

es ist jedoch darauf zu achten, dass in der Zeit von 11:30 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 13:30 Uhr nur leise Elektroflugmodelle in Betrieb genommen werden dürfen.

 

  1. Das Überfliegen von Personen, Zuschauerraum und Abstellflächen ist strengstens verboten.

 

  1. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet Modell und Anzahl der Flüge ins Flugbuch einzutragen.

 

 

  1. Für jedes Mitglied gilt:
    Die Leistungsprüfungen (A und B Prüfungen entsprechend der MSO) ist dem Verein - unseren Sportzeugen – in angemessener Zeit, spätestens nach einjähriger Mitgliedschaft nachzuweisen.

 

  1. Der MFC-Eisenstrasse übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

 

  1. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, andere Piloten auf Verstöße gegen die Flugplatzordnung aufmerksam zu machen und im Wiederholungsfall den Vereinsvorstand zu informieren.
    Bei Nichteinhaltung kann vom Vereinsvorstand ein Flugverbot verhängt werden.
  2. Eltern haften für Ihre Kinder.

 

Lärmschutzbestimmungen

  1. Der Lärmschutzkommission gehören 3 Mitglieder des MFC - Eisenstraße an. (siehe Zuständigkeiten)

 

  1. Stichproben seitens der Lärmschutzkommission sind jederzeit möglich und zu akzeptieren.

 

  1. Den Anweisungen der Lärmschutzkommission ist Folge zu leisten.

 

  1. Auch Elektromodelle können zu laut sein!

 

  1. Der Lärmschutz ist entsprechend dem Stand der heutigen Technik anzupassen. Dies gilt natürlich auch für Elektromodelle.