Flugplatzordnung
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Die Benützung des
Flugplatzes ist den Mitgliedern des MFC-Eisenstrasse vorbehalten.
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Gastflieger dürfen am
Flugbetrieb nur nach Einladung des MFC-Eisenstrasse und unter Anwesenheit zumindest eines Mitgliedes des MFC-Eisenstrasse teilnehmen.
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Mitglieder des MFC
Eisenstrasse müssen beim Österreichischen Aeroclub versichert sein.
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Gastflieger müssen eine
gültige Modellflughaftpflichtversicherung vorweisen.
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Für die Pflege des
Modellfluggeländes und für die Durchführung der für den Flugbetrieb erforderlichen Maßnahmen ist der MFC-Eisenstrasse zuständig.
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Jedes Mitglied ist
verpflichtet, auf einen sicheren Flugbetrieb zu achten. Platzüberflüge und Landungen sind anzukündigen.
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Für Hangsegler darf der
Zufahrtsweg zum Fluggelände für Starts, bis auf Widerruf durch unseren Verpächter verwendet werden, wenn sich dadurch keinerlei Gefährdung anderer Personen oder Gegenstände
ergibt.
Das Betreten umliegender Wiesen ist verboten. Landungen sind nur am Vereinsflugplatz erlaubt.
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Vor dem Einschalten des
Senders ist zu überprüfen, ob die verwendete Frequenz nicht bereits belegt ist.
Die entsprechende Frequenzkarte ist von der Frequenztafel abzunehmen und am Sender sichtbar anzubringen.
Nach Beendigung des Flugbetriebes ist diese wieder zu retournieren. (betrifft nicht das 2,4 GHz Band)
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Erlaubt sind nur für den
Modellflug in Österreich zugelassene Frequenzen.
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Das Überfliegen des Gehöftes Gseng ist strengstens verboten! Bei einem Verstoß muss von anwesenden
Vereinskollegen darauf hingewiesen werden!
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Die Zufahrt zum
Modellflugplatz mit dem KFZ ist verboten
Die Fahrzeuge sind am Parkplatz vor dem Clubraum so abzustellen, dass sie keine Behinderung für den Verpächter darstellen.
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Die Wiesen im Umkreis des
Flugplatzes dürfen nicht betreten werden. Bei wiederholten Verstößen muss der Pilot mit Konsequenzen, die der Vereinsvorstand beschließt, rechnen.
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Flugzeiten:
Es gelten folgende
Flugzeiten:
Vormittags von 08:30 bis 12:00
und
Nachmittags jeweils von
13:00 bis
Jänner
......-16:30 Uhr Mai -20:00 Uhr ...01.-10. Sep.
-19:00 Uhr
Februar
..... .. -17:00 Uhr Juni -20:30 Uhr ...11.-20. Sep.
-18:30 Uhr
März
........-18:00 Uhr Juli -20:30 Uhr ...21.-30.
Sep. -18:00 Uhr
01.-10. Apr. ..-18:30 Uhr .Aug -20:00 Uhr .
Oktober -17:30 Uhr
11.–20.
Apr. -19:00 Uhr
November -16:00 Uhr
21.-30.
Apr. -19:30 Uhr
Dezember -15:30 Uhr
es ist jedoch darauf zu achten,
dass in der Zeit von 11:30 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 13:30 Uhr nur leise Elektroflugmodelle in Betrieb genommen werden dürfen.
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Das Überfliegen von
Personen, Zuschauerraum und Abstellflächen ist strengstens verboten.
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Jedes Vereinsmitglied ist
verpflichtet Modell und Anzahl der Flüge ins Flugbuch einzutragen.
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Für jedes Mitglied gilt:
Die Leistungsprüfungen (A und B Prüfungen entsprechend der MSO) ist dem Verein - unseren Sportzeugen – in angemessener Zeit, spätestens nach einjähriger Mitgliedschaft
nachzuweisen.
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Der MFC-Eisenstrasse
übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
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Jedes Vereinsmitglied ist
verpflichtet, andere Piloten auf Verstöße gegen die Flugplatzordnung aufmerksam zu machen und im Wiederholungsfall den Vereinsvorstand zu informieren.
Bei Nichteinhaltung kann vom Vereinsvorstand ein Flugverbot verhängt werden.
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Eltern haften für Ihre
Kinder.
Lärmschutzbestimmungen
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Der Lärmschutzkommission
gehören 3 Mitglieder des MFC - Eisenstraße an. (siehe Zuständigkeiten)
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Stichproben seitens der
Lärmschutzkommission sind jederzeit möglich und zu akzeptieren.
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Den Anweisungen der
Lärmschutzkommission ist Folge zu leisten.
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Auch Elektromodelle können
zu laut sein!
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Der Lärmschutz ist
entsprechend dem Stand der heutigen Technik anzupassen. Dies gilt natürlich auch für Elektromodelle.