Vereinsrichtlinien 10/2014
MFC-Eisenstrasse
Die Vereinsrichtlinien sind allen Vereinsmitgliedern schriftlich zu
übergeben. Die Einhaltung der Vereinsrichtlinien ist unbedingte Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft beim MFC-Eisenstrasse.
Verstöße gegen die Vereinsrichtlinien sind vom Vereinsvorstand zu bewerten und
entsprechend zu ahnden. Vereinsrichtlinien
können nur vom Vereinsvorstand geändert werden.
Mit dieser Ausgabe verlieren alle vorherigen Vereinsrichtlinien ihre Gültigkeit.
Änderungenvorbehalten!
Flugplatzordnung
Die Benützung des Flugplatzes ist den Mitgliedern des MFC-Eisenstrasse
vorbehalten.
Gastflieger dürfen am Flugbetrieb nur nach Einladung des MFC-Eisenstrasse und
unter Anwesenheit zumindest eines Mitgliedes des MFC-Eisenstrasse
teilnehmen.
Mitglieder des MFC Eisenstrasse müssen beim Österreichischen Aeroclub
versichert sein.
Gastflieger müssen eine gültige Modellflughaftpflichtversicherung vorweisen.
Für die Pflege des Modellfluggeländes und für die Durchführung der für
den Flugbetrieb erforderlichen Maßnahmen ist der MFC-Eisenstrasse
zuständig.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf einen sicheren Flugbetrieb zu achten.
Platzüberflüge und Landungen sind anzukündigen.
Für Hangsegler darf der Zufahrtsweg zum Fluggelände für Starts, bis
auf Widerruf durch unseren Verpächter verwendet werden, wenn sich
dadurch keinerlei Gefährdung anderer Personen oder Gegenstände ergibt.
Das Betretenumliegender Wiesen ist verboten. Landungen
sind nur am Vereinsflugplatz erlaubt.
Vor dem Einschalten des Senders ist zu überprüfen, ob die verwendete
Frequenz nicht bereits belegt ist. Die entsprechende Frequenzkarte
ist von der Frequenztafel abzunehmen und am Sender sichtbar
anzubringen. Nach Beendigung des Flugbetriebes ist diese wieder zu
retournieren. (betrifft nicht das 2,4 GHz Band)
Erlaubtsind nur für den Modellflug in Österreich zugelassene Frequenzen.
Das Überfliegen des Gehöftes Gseng ist strengstens verboten!
Bei einem Verstoß muss von anwesenden Vereinskollegen darauf
hingewiesen werden!
Die Zufahrt zum Modellflugplatz mit dem KFZ ist verboten. Die
Fahrzeuge sind am Parkplatz vor dem Clubraum so abzustellen, dass
sie keine Behinderung für den Verpächter darstellen.
Die Wiesen im Umkreis des Flugplatzes dürfen nicht betreten werden. Bei
wiederholten Verstößen muss der Pilot mit Konsequenzen, die der
Vereinsvorstand beschließt, rechnen.
Flugzeiten:
Es gelten folgende Flugzeiten:
Vormittags von 08:30 bis 12:00 und
Nachmittags jeweils von 13:00 bis
Jänner -16:30 Uhr
Februar - 17:00 Uhr
März -18:00 Uhr
01.-10. Apr. -18:30 Uh
11.–20. Apr. -19:00 Uhr
21.-30. Apr. -19:30 Uhr
Mai -20:00 Uhr
Juni -20:30 Uhr
Juli -20:30 Uhr
Aug -20:00 Uhr
01.-10.Sep. 19:00Uhr
11.-20. Sep. -18:30 Uhr
21.-30. Sep. -18:00 Uhr
Oktober -17:30 Uhr
November -16:00 Uhr
Dezember -15:30 Uhr
es ist jedoch darauf zu achten, dass in der Zeit von 11:30 – 12:00 Uhr
und von 13:00 – 13:30 Uhr nur leise Elektroflugmodelle in Betrieb
genommen werden dürfen.
Das Überfliegen von Personen, Zuschauerraum und Abstellflächen ist
strengstens verboten.
Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet Modell und Anzahl der Flüge ins
Flugbuch einzutragen.
Für jedes Mitglied gilt:
Die Leistungsprüfungen (A und B Prüfungen entsprechend der MSO) ist
dem Verein - unseren Sportzeugen – in angemessener Zeit,
spätestens nach einjähriger Mitgliedschaft nachzuweisen.
Der MFC-Eisenstrasse übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
JedesVereinsmitglied ist verpflichtet, andere Piloten auf Verstöße
gegen die Flugplatzordnung aufmerksam zu machen und im
Wiederholungsfall den Vereinsvorstand zu informieren. Bei
Nichteinhaltung kann vom Vereinsvorstand ein Flugverbot verhängtwerden.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Lärmschutzbestimmungen
Der Lärmschutzkommission gehören 3 Mitglieder des MFC - Eisenstraße
an. (siehe Zuständigkeiten)
Stichproben seitens der Lärmschutzkommission sind jederzeit möglich und zu
akzeptieren.
Den Anweisungen der Lärmschutzkommission ist Folge zu leisten.
Auch Elektromodelle können zu laut sein!
Der Lärmschutz ist entsprechend dem Stand der heutigen Technik
anzupassen. Dies gilt natürlich auch für Elektromodelle.
Teilnahme an Wettbewerben und Veranstaltungen Aufwandsentschädigungen
für Teilnahmen an Wettbewerben und Veranstaltungen werden nur dann
anerkannt, wenn diese vom Vorstand angeordnet wurden. Bei besonderen
Leistungen und entsprechendem Antrag kann der Vorstand Ausnahmen
genehmigen.
Jugendförderung und Anfängerunterstützung
Die Unterstützung von jugendlichen Modellfliegern und von Anfängern im
Modellflugsport ist eines der Ziele unserer Vereinstätigkeit.
Gelder, die von Dritten im Rahmen der Jugendförderung zur Verfügung gestellt
werden, müssen auch zweckgebunden verwendet werden.
Im Sinne der Jugendförderungwird von Jugendlichen unter 18 Jahren ein reduzierter
Mitgliedsbeitrag eingehoben (siehe Mitgliedsbeiträge) und auf die
Einschreibgebühr verzichtet.
Clubraumbenützung
Die Benützung des Clubraumes ist grundsätzlich nur Mitgliedern des
MFC-Eisenstraße sowie deren Angehörigen bzw. Gästen erlaubt.
Der Clubraum ist stets in sauberem Zustand zu verlassen!
Beim Verlassen des Clubraumes muss die Haustür abgesperrt werden.
Die Entnahme von Getränken muss in die entsprechenden Listen zur
Abrechnung eingetragen werden oder sofort bezahlt werden.
Nach der Verwendung von vereinseigenen Werkzeugen ist darauf zu achten,
daß diese wieder in einwandfreien und sauberen Zustand an den
ursprünglichen Platz zurückgelegt werden. Eventuelle
Beschädigungen bzw. Defekte sind umgehend dem zuständigen
Vereinsmitglied zu melden.Beschädigte bzw. zerstörte Werkzeuge
und Geräte müssen vom Verursacher ersetzt werden.
Der MFC - Eisenstraße übernimmt keinerlei Haftung für Schäden bzw.
Verletzungen, die durch Verwendung von clubeigenen Werkzeugen und
Maschinen entstehen.
Arbeiten mit dem Hartlötgerät dürfen nur im Freien durchgeführt werden!
Eltern haften für Ihre Kinder
Absolutes
Rauchverbot in der Werkstatt !!!
Mitgliedsbeiträge
ab dem Jahr 2015 und Aufnahme neuer Mitglieder
Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene
(ab 18) beträgt pro Jahr:
Jahresbeitrag MFC-Eisenstraße €65,00
Jahresbeitrag Aero-Club € 65,00
Gesamt: € 130,00
Einmalige Einschreibgebühr für Neumitglieder MFC-Eisenstraße € 75,00
Einmalige Einschreibgebühr für Neumitglieder Aero-Club € 5,00
Der Mitgliedsbeitrag für Jugendliche
beträgt pro Jahr:
Jahresbeitrag MFC-Eisenstraße € 25,00
Jahresbeitrag Aero-Club € 8,00
Gesamt: € 33,00
Einmalige Einschreibgebühr für Neumitglieder MFC-Eisenstraße€ 0,00
Einmalige Einschreibgebühr für Neumitglieder Aero-Club € 5,00
Die Aufnahme von neuen Mitgliedern kann nur über einen
Vorstandsbeschluss erfolgen.
Neue Mitglieder werden grundsätzlich für 1 Jahr auf Probe
aufgenommen.Nach Ablauf des Probejahres wird die Mitgliedschaft
durch Vorstandsbeschluß in Abhängigkeit vom Verhalten des neuen
Mitglieds (Einhaltung der Vereinsrichtlinien, insbesondere der
Flugplatzordnung) beendet oder in eine ordentliche Mitgliedschaft
umgewandelt.